Regeln für Regionen
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Die Region muss sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
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Zulässig sind eigenständige Gemeinden, Städte und Stadtteile, z.B. Lübeck, Berlin-Mitte.
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Zulässig sind Landkreise und Gebietskörperschaft, z.B. Main-Taunus-Kreis.
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Nicht zulässig sind Aufzählungen mehrerer Städte und Gemeinden (maximal 2).
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Nicht zulässig sind umgangssprachliche und ungenaue Bezeichnungen, z.B. Rhein-Tal.
Unzulässige Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
Dazu zählen unter anderem doppelte Links und Geschlossene Gruppen/Kanäle/Server